Google darf 3D-Aufnahmen eines privaten Grundstücks nach einem Urteil des LG Frankfurt/Main nicht weiter über Google Earth und Maps verbreiten. Das Gericht sieht die Privatsphäre verletzt, wenn Luftbilder Bereiche zeigen, die von der Straße nicht einsehbar sind. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht.

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