Cyber Resilience Act greift erstmals praktisch – Hersteller müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen binnen 24 Stunden melden
Ab jetzt läuft bei einer aktiv ausgenutzten Sicherheitslücke nicht mehr nur intern die Uhr. Seit dem 11. September 2026 gelten in der Europäischen Union erstmals die Meldepflichten aus Artikel 14 des Cyber Resilience Act. Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Sicherheitsvorfälle über die neue zentrale Plattform der EU-Agentur ENISA melden. Das ist der erste wirklich spürbare Teil des Cyber Resilience Act, der bereits verbindlich wird. Die umfassenden Produkt- und Sicherheitsanforderungen des CRA greifen größtenteils erst ab dem 11. Dezember 2027.

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