Nutzerdaten in Rabatt-Apps gelten rechtlich nicht als Preis. Das OLG Köln weist eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands ab. (Verbraucherschutz, Lidl) Diese Meldung wurde von Golem aggregiert. Wir fassen zusammen und verlinken auf den Original-Artikel – beim Klick verlässt du unsere Seite.