Die Verbraucherzentrale NRW setzt sich auch in höchster Instanz durch und die Preisanpassungsklausel, auf die sich Amazon bei seiner Erhöhung für bestehende Amazon-Prime-Abos im Jahr 2022 stützte, ist unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.
(Kurzfassung des Original-Artikels – den vollständigen Inhalt findest du in der Original-Quelle.)
Quelle: ComputerBase. Wir fassen die Meldung zusammen und verlinken auf den Original-Artikel – beim Klick verlässt du unsere Seite.